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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Müller Advisory GmbH - Rathenaustraße 50, D-70191 Stuttgart
TEIL I – ALLGEMEINE REGELUNGEN
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der Müller Advisory GmbH, Rathenaustraße 50, 70191 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Rico Müller (nachfolgend „Berater", „Müller Advisory" oder „wir") und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde" oder „Sie") geschlossen werden.
(2) Unsere Leistungen richten sich an Geschäftskunden im Sinne von § 14 BGB (B2B) sowie an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB (B2C). Soweit Regelungen nur für eine der beiden Gruppen gelten, ist dies ausdrücklich gekennzeichnet (Teil II für B2C, Teil III für B2B).
(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(4) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringen.
(6) Die Darstellung unserer Leistungen auf unserer Website, in Broschüren, Werbeanzeigen oder sonstigen Medien stellt kein bindendes Angebot zum Vertragsabschluss dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Wir erbringen Dienstleistungen im Bereich der Strukturberatung, insbesondere die Konzeption, Analyse und Begleitung von Unternehmens- und Vermögensstrukturen (z. B. Holdingstrukturen, Personengesellschaften, Stiftungen, internationale Setups), Vermögensstrategie sowie die Vermittlung und Koordination von Fachexperten zur Umsetzung.
(2) Daneben erbringen wir – soweit erforderlich und gewerberechtlich zulässig – Beratungs- und Vermittlungsleistungen in den Bereichen Finanzanlagen, Versicherungen, Immobiliendarlehen sowie die Vermittlung von Investments und Immobilien. Die jeweiligen gewerberechtlichen Erlaubnisse (insbesondere nach §§ 34c, 34d, 34f, 34i GewO) werden gesondert ausgewiesen.
(3) Wir erbringen keine erlaubnispflichtigen Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).
(4) Klarstellung – keine Steuer- oder Rechtsberatung: Unsere Leistungen stellen ausdrücklich keine steuerliche Beratung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Wir konzipieren Strukturen auf strategischer Ebene und koordinieren deren Umsetzung. Die abschließende rechtliche und steuerliche Prüfung sowie die Umsetzung obliegt ausschließlich den vom Kunden mandatierten Steuerberatern, Rechtsanwälten, Notaren und Wirtschaftsprüfern.
(5) Hinzuziehung von Experten: Zur Konkretisierung und Umsetzung von Strukturen empfehlen wir dem Kunden geeignete Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer oder sonstige Fachexperten. Diese Experten werden – soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart – im eigenen Namen und auf eigene Rechnung des Kunden tätig; ein eigenes Mandatsverhältnis kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Experten zustande. Diese Experten sind nicht unsere Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 BGB. Wir haften nicht für deren Beratung, Handlungen oder Unterlassungen.
(6) Wir schulden eine fachgerechte Beratung und Strukturkonzeption nach den anerkannten Grundsätzen unseres Berufsstandes, jedoch keinen wirtschaftlichen, steuerlichen oder rechtlichen Erfolg. Insbesondere übernehmen wir keine Garantie für eine bestimmte Steuerersparnis, Renditeerwartung oder Anerkennung durch Behörden.
(7) Soweit im Hauptvertrag ein konkretes Werk vereinbart ist (z. B. die Erstellung eines Strukturmemorandums, einer Roadmap oder eines Konzeptpapiers), gelten ergänzend die Regelungen des Werkvertragsrechts. In allen anderen Fällen gelten die Regelungen des Dienstvertragsrechts.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Unser Angebot kann schriftlich, in Textform (z. B. per E-Mail) oder fernmündlich (Telefon, Videokonferenz) erfolgen.
(2) Die Annahme durch den Kunden kann ebenfalls schriftlich, in Textform oder fernmündlich erklärt werden. Erfolgt die Annahme fernmündlich, kommt der Vertrag mit der beiderseitigen Einigung über die wesentlichen Vertragsbestandteile zustande. Der Kunde erhält im Anschluss eine schriftliche oder textförmliche Bestätigung.
(3) Eine gesonderte Vertragsurkunde wird nur dann erstellt, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
(4) Aufzeichnung von Beratungsgesprächen: Telefonate und Videokonferenzen werden ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Kunden aufgezeichnet. Der Kunde wird zu Beginn des jeweiligen Gesprächs über die Aufzeichnung informiert und um seine Einwilligung gebeten. Die Aufzeichnung erfolgt zu Dokumentations- und Beweiszwecken sowie zur internen Qualitätssicherung. Der Kunde kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
§ 4 Preise und Vergütung
(1) Die im Hauptvertrag vereinbarte Vergütung versteht sich – sofern nicht ausdrücklich abweichend ausgewiesen – als Nettobetrag zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Honorare und Provisionen aus Vermittlungstätigkeiten im Anwendungsbereich der §§ 34c, 34d, 34f, 34i GewO sind, soweit gesetzlich vorgesehen, von der Umsatzsteuer befreit.
(3) Auslagen, Reisekosten und sonstige Aufwendungen werden gegen Nachweis gesondert in Rechnung gestellt, sofern dies im Hauptvertrag vereinbart ist.
(4) Die Vergütung ist – vorbehaltlich abweichender individualvertraglicher Regelung – mit Vertragsschluss in voller Höhe fällig. Bei vereinbarter Ratenzahlung sind die einzelnen Raten zu den im Hauptvertrag genannten Fälligkeitsterminen zu zahlen.
(5) Stundensatz für Zusatz- und Mehraufwand: Soweit im Hauptvertrag keine abweichende oder zusätzliche Vergütungsregelung getroffen ist, beträgt unser Stundensatz für sämtliche über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Tätigkeiten – insbesondere für Mehraufwand infolge verletzter Mitwirkungspflichten des Kunden (§ 6), versäumter oder nicht rechtzeitig abgesagter Termine, nachträglicher Änderungswünsche des Kunden, zusätzlicher Recherchen oder Abstimmungen mit Dritten – 750,00 EUR netto je angefangener Stunde zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt. Der Stundensatz dient zugleich als Bemessungsgrundlage für die Bewertung des angemessenen Betrags im Sinne von § 15 Abs. 4 dieser AGB, soweit dort keine prozentuale Aufwandsstaffelung greift.
(6) Wir sind berechtigt, den Stundensatz nach Absatz 5 mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten anzupassen, wenn sich die allgemeinen Lohn- oder Sachkosten oder das Marktniveau für vergleichbare Beratungsleistungen wesentlich verändern. Im B2C-Verkehr gilt eine Anpassung nur bei laufenden Mandaten mit einer Vertragslaufzeit von mehr als 12 Monaten und nur bis zur Höhe der nachweislich gestiegenen Kosten.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Der Kunde kann die geschuldete Vergütung nach seiner Wahl per SEPA-Überweisung auf eines unserer angegebenen Konten oder im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens entrichten. Andere Zahlungsmittel sind nur nach gesonderter Vereinbarung zulässig.
(2) Erteilt der Kunde uns ein SEPA-Lastschriftmandat, gilt dieses bis auf schriftlichen Widerruf auch für künftige fällige Zahlungen aus dem Vertragsverhältnis. Das SEPA-Lastschriftmandat kann handschriftlich oder durch eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) gemäß eIDAS-Verordnung erteilt werden.
(3) Die Belastung des Kontos durch SEPA-Lastschrift erfolgt frühestens zum vereinbarten Fälligkeitstermin. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Tag vor Belastung verkürzt; der Kunde stimmt dieser Verkürzung ausdrücklich zu.
(4) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Diese betragen gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB), gegenüber Unternehmern neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Gegenüber Unternehmern wird zusätzlich die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40,00 EUR fällig.
(5) Wir behalten uns vor, im Verzugsfall eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 EUR pro Mahnung zu erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(6) Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, sind wir berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen zurückzuhalten.
(7) Bei Ratenzahlung sind wir berechtigt, den gesamten noch ausstehenden Restbetrag fällig zu stellen, wenn der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät und die Verzugsdauer bei Verbrauchern mindestens zehn Prozent, im Übrigen mindestens fünf Prozent des Nennbetrags der Forderung erreicht.
(8) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht. Gegenüber Verbrauchern bleibt § 309 Nr. 2 und 3 BGB unberührt.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Die ordnungsgemäße Erbringung unserer Leistungen setzt eine umfassende und ehrliche Mitwirkung des Kunden voraus. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:
  • alle für die Beratung relevanten Informationen, Unterlagen und Daten vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen;
  • Änderungen seiner persönlichen, wirtschaftlichen oder steuerlichen Verhältnisse, die für die Beratung von Bedeutung sein können, unverzüglich mitzuteilen;
  • vereinbarte Termine wahrzunehmen oder rechtzeitig (mindestens 48 Stunden vorab) abzusagen bzw. zu verschieben;
  • erforderliche Erklärungen, Vollmachten oder Unterschriften zeitnah zu erteilen;
  • uns über parallele Beratungsmandate zu informieren, soweit diese Auswirkungen auf den Vertragsgegenstand haben können.
(2) Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, vereinbarte Fristen entsprechend zu verlängern. Hierdurch entstehende Mehraufwendungen können wir dem Kunden nach Aufwand in Rechnung stellen.
(3) Erteilt der Kunde unrichtige oder unvollständige Informationen, übernehmen wir keine Haftung für hieraus resultierende Beratungsergebnisse.
(4) Versäumt der Kunde Termine ohne rechtzeitige Absage gemäß Absatz 1, sind wir berechtigt, den auf den Termin entfallenden Aufwand – einschließlich der reservierten Beratungszeit und etwaiger Vorbereitungsaufwände – mit dem Stundensatz nach § 4 Abs. 5 oder anteilig mit dem vereinbarten Pauschalhonorar in Rechnung zu stellen. Bei Terminabsagen weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin behalten wir uns vor, mindestens 50 % der für den Termin reservierten Zeit zu berechnen.
§ 7 Vertraulichkeit und Verschwiegenheit
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Informationen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
(2) Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unbefristet fort.
(3) Die Weitergabe von Informationen an die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Mitarbeiter, hinzugezogenen Experten und gesetzlich verpflichteten Stellen ist gestattet, soweit diese ihrerseits zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder werden.
(4) Wir sind berechtigt, nach Beendigung des Mandats den Kunden in anonymisierter Form als Referenzfall darzustellen, sofern keine Rückschlüsse auf die Identität des Kunden möglich sind. Eine namentliche Nennung erfolgt nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Kunden.
§ 8 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
(1) An den im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellten Arbeitsergebnissen (insbesondere Memoranden, Strukturkonzepten, Präsentationen, Modellen, Roadmaps) erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene interne Zwecke.
(2) Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte – mit Ausnahme der vom Kunden mandatierten Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftsprüfer zur Umsetzung der konzipierten Struktur – bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Eine Veröffentlichung, Vervielfältigung oder kommerzielle Verwertung ist ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen.
(3) Sämtliche Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte an unseren Arbeitsergebnissen, Methoden, Tools und Vorlagen verbleiben bei uns.
(4) Allgemeines Knowhow, Methodenwissen und Erfahrungen, die wir im Rahmen des Vertragsverhältnisses erwerben oder vertiefen, dürfen wir uneingeschränkt für andere Mandate nutzen, sofern hierdurch keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.
§ 9 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit: Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Haftungshöchstbetrag: Soweit die Haftung dem Grunde nach besteht und nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf das Dreifache des im konkreten Mandat vereinbarten Nettohonorars je Schadensereignis und insgesamt auf das Fünffache des Nettohonorars je Vertragsverhältnis begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
(4) Mittelbare Schäden: Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Steuerersparnis, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist – außer in den Fällen des Absatzes 1 – ausgeschlossen.
(5) Unsere Beratung beruht auf dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Rechtsstand und den vom Kunden mitgeteilten Informationen. Wir haften nicht für die wirtschaftlichen Folgen einer späteren Änderung der Rechtslage, der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung. Eine Pflicht zur Aktualisierung erbrachter Beratungsleistungen besteht nur bei ausdrücklicher gesonderter Vereinbarung.
(6) Wir haften nicht für Beratung, Handlungen oder Unterlassungen der vom Kunden mandatierten Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer oder sonstigen Experten (§ 2 Abs. 5).
(7) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(8) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Organe, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(9) Verkürzte Verjährung: Schadensersatzansprüche gegen uns verjähren – soweit gesetzlich zulässig – in zwei Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Diese Verkürzung gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für Ansprüche aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(10) Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden oder auf einer unbefugten Weitergabe unserer Arbeitsergebnisse beruhen.
§ 10 Verhalten und Kommunikation
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich zu einem respektvollen und sachlichen Umgang miteinander.
(2) Wir behalten uns vor, gegen rechtswidrige oder geschäftsschädigende Äußerungen über unser Unternehmen, unsere Mitarbeiter oder unsere Leistungen zivil- und strafrechtlich vorzugehen.
(3) Beeinträchtigt der Kunde durch sein Verhalten die ordnungsgemäße Durchführung unserer Leistungen erheblich, sind wir nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Unser Vergütungsanspruch bleibt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bestehen.
§ 11 Datenschutz und Einwilligung in Kommunikation
(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und unserer separaten Datenschutzerklärung, abrufbar unter unserer Website.
(2) Der Kunde bestätigt, die Datenschutzerklärung vor Vertragsschluss zur Kenntnis genommen zu haben.
(3) Mit Vertragsschluss erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass wir ihn zur Vertragsabwicklung über die von ihm angegebenen Kommunikationswege (E-Mail, Telefon, SMS, Messenger-Dienste) kontaktieren. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; ein Widerruf ist an kontakt@mueller-advisorygroup.com zu richten.
(4) Werbliche Kommunikation: Eine Kontaktaufnahme zu werblichen Zwecken erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer separaten, ausdrücklichen und freiwilligen Einwilligung des Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 7 DSGVO; § 7 UWG). Die werbliche Einwilligung ist von der vertraglichen Einwilligung nach Absatz 3 unabhängig und kann jederzeit widerrufen werden, ohne dass dies Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis hat.
(5) Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer (außerhalb der EU/EWR) erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist und ein angemessenes Datenschutzniveau gemäß Art. 44 ff. DSGVO sichergestellt ist.
§ 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Stuttgart. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Hat der Verbraucher keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem EU-Mitgliedstaat oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt, ist Gerichtsstand Stuttgart.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(5) Hat der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bleiben zwingende verbraucherschützende Bestimmungen seines Wohnsitzstaates unberührt.
§ 13 Hinweise zur Streitbeilegung (gegenüber Verbrauchern)
(1) Online-Streitbeilegung (OS-Plattform): Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar ist. Unsere E-Mail-Adresse lautet: kontakt@mueller-advisorygroup.com.
(2) Verbraucherschlichtung: Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß § 36 VSBG teilzunehmen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
(2) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel selbst, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(4) Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus dem Vertragsverhältnis an Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. § 354a HGB bleibt unberührt.
TEIL II – BESONDERE REGELUNGEN FÜR VERBRAUCHER (B2C)
Die nachfolgenden Regelungen gelten ausschließlich für Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.
§ 15 Widerrufsrecht und vorzeitige Leistungserbringung
(1) Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Müller Advisory GmbH Rathenaustraße 50, 70191 Stuttgart E-Mail: kontakt@mueller-advisorygroup.com mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das in § 16 abgedruckte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
– Ende der Widerrufsbelehrung –
(2) Hintergrund: Individuell zugeschnittene Leistungen mit vorzeitigem Leistungsbeginn Unsere Dienstleistungen sind individuell auf die persönlichen, wirtschaftlichen, gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Verhältnisse des Kunden zugeschnitten. Bereits unmittelbar nach Vertragsschluss – und damit regelmäßig vor dem ersten oder weiteren Beratungstermin und innerhalb der laufenden Widerrufsfrist – beginnen wir mit umfangreichen Vorbereitungs-, Analyse- und Strukturierungsleistungen, insbesondere:
  • Aufbereitung, Sichtung und Auswertung der vom Kunden eingereichten Unterlagen (z. B. Bilanzen, Gesellschaftsverträge, Steuerbescheide);
  • Analyse der individuellen Vermögens-, Gesellschafts- und Steuersituation;
  • Vorbereitung individueller Strukturentwürfe, Modelle und Szenarien;
  • Reservierung interner Beraterkapazitäten und externer Expertenressourcen;
  • Koordination und Abstimmung mit Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Vorleistungen einen erheblichen Teil unserer vertraglich geschuldeten Gesamtleistung darstellen und nicht ohne Aufwand rückgängig gemacht werden können.
(3) Ausdrückliches Verlangen des Kunden auf vorzeitigen Leistungsbeginn Mit Vertragsschluss verlangt der Kunde ausdrücklich, dass wir mit der Ausführung der vertraglich geschuldeten Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen. Der Kunde bestätigt zugleich seine Kenntnis davon, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns gemäß § 356 Abs. 4 BGB erlischt. Diese Erklärung gibt der Kunde im Hauptvertrag oder in einer separaten Bestätigung in Textform ab.
(4) Anteilige Vergütung im Widerrufsfall (§ 357a Abs. 2 BGB) Übt der Kunde das Widerrufsrecht aus, nachdem wir mit seiner ausdrücklichen Zustimmung mit der Leistungserbringung begonnen haben, hat der Kunde uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zugang der Widerrufserklärung bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung entspricht. Maßgeblich für die Bemessung des angemessenen Betrags ist der tatsächliche Aufwand, der nach dem Stundensatz gemäß § 4 Abs. 5 dieser AGB zu berechnen ist. Zur transparenten Bewertung legen die Parteien ergänzend die folgende Aufwandsstaffelung zugrunde, sofern im Hauptvertrag keine abweichende Staffelung vereinbart ist: Für Aktenanlage, Dokumentensichtung und Erstanalyse fallen 25 % des Gesamthonorars an. Für die Erstellung des Strukturentwurfs beziehungsweise der Roadmap fallen weitere 35 % des Gesamthonorars an. Für die Vorbereitung und Durchführung des ersten Beratungstermins fallen weitere 20 % des Gesamthonorars an. Für die Finalisierung des Strukturmemorandums fallen die verbleibenden 20 % des Gesamthonorars an. Maßgeblich ist jeweils der höhere Betrag aus tatsächlichem Aufwand nach Stundensatz oder der vorgenannten Aufwandsstaffelung.
(5) Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Leistungserbringung (§ 356 Abs. 4 BGB) Das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verliert.
(6) Ausschluss des Widerrufsrechts bei nach Kundenspezifikation angefertigten Leistungen (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB) Soweit unsere Leistungen nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, besteht kein Widerrufsrecht. Dies betrifft insbesondere individuelle Strukturkonzepte, Memoranden, Analysen und Roadmaps, die nicht in standardisierter Form angeboten werden. Dieser Ausschluss tritt neben das Erlöschen des Widerrufsrechts nach Absatz 5.
§ 16 Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Müller Advisory GmbH Rathenaustraße 50, 70191 Stuttgart E-Mail: kontakt@mueller-advisorygroup.com Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: ______________________________________________________ Bestellt am (*) / erhalten am (*): ____________________ Name des/der Verbraucher(s): ________________________ Anschrift des/der Verbraucher(s): ___________________ Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________ Datum: ______________ (*) Unzutreffendes streichen.
TEIL III – BESONDERE REGELUNGEN FÜR UNTERNEHMER (B2B)
Die nachfolgenden Regelungen gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
§ 17 Vertragslaufzeit und Kündigung (B2B)
(1) Der Vertrag wird für die im Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei nachhaltiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Vertragspartei oder bei Vorliegen von Umständen, die die Fortsetzung des Vertrags für eine Partei unzumutbar machen.
(3) Die Parteien vereinbaren, dass das ordentliche Kündigungsrecht nach § 627 BGB einvernehmlich abbedungen wird. Diese Regelung wird mit dem Kunden im Hauptvertrag individuell vereinbart und ist nicht Bestandteil dieser AGB.
(4) Im Falle einer Kündigung des Kunden bleibt unser Vergütungsanspruch nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere § 615 BGB bei Dienstverträgen, § 648 BGB bei Werkverträgen) bestehen. Wir müssen uns ersparte Aufwendungen sowie das, was wir durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erworben oder zu erwerben böswillig unterlassen haben, anrechnen lassen.
(5) Die Parteien vereinbaren widerleglich, dass im Falle einer Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund die anrechenbaren ersparten Aufwendungen pauschal 10 % des auf den noch nicht erbrachten Leistungsanteil entfallenden Honorars betragen, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren oder eine Partei nachweist, dass die ersparten Aufwendungen tatsächlich höher oder geringer sind.
§ 18 Kein Widerrufsrecht (B2B)
Unternehmern im Sinne von § 14 BGB steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
§ 19 Verzug und Gefahrtragung (B2B)
(1) Wir sind berechtigt, im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden weitere Leistungen erst nach vollständiger Begleichung aller offenen Forderungen zu erbringen.
(2) Im B2B-Verkehr trägt der Kunde das Risiko der wirtschaftlichen Verwertbarkeit unserer Leistungen.

Anbieter dieser Website und Vertragspartner im Sinne dieser AGB ist die Müller Advisory GmbH, Rathenaustraße 50, D-70191 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Rico Müller, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 774694. Die vollständigen Anbieterangaben gemäß § 5 DDG und § 18 MStV finden Sie im Impressum (https://www.mueller-advisorygroup.com/impressum).
AGB – Stand: 29.04.2026 – Vervielfältigung und Weitergabe nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Müller Advisory GmbH.