Ein Familienpool ist vereinfacht gesagt eine Familiengesellschaft, die das Vermögen einer Familie hält und verwaltet. Anstatt Vermögenswerte klassisch zu verschenken oder zu vererben, bringt der Übergeber (z.B. die Eltern) sein Vermögen in eine Gesellschaft ein, den sogenannten Familienpool. Die Gesellschaft wird Eigentümerin des Vermögens, und Gesellschafter dieser Familiengesellschaft sind neben dem Übergeber alle Familienmitglieder, denen das Vermögen langfristig zugutekommen soll (typischerweise Kinder und Enkelkinder). Die Übertragung an die nächste Generation erfolgt also nicht mehr durch einzelne Schenkungen oder Erbfälle, sondern durch Änderungen der Gesellschaftsanteile – man passt die Beteiligungsquoten an, um Vermögen schrittweise zu übertragen. Auf diese Weise bleibt das Familienvermögen in einem zentralen „Pool“ gebündelt, an dem alle gewünschten Familienmitglieder beteiligt sind.
Ein Familienpool kann in verschiedenen Rechtsformen gegründet werden, zum Beispiel als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als Kommanditgesellschaft (KG), als GmbH & Co. KG oder auch als rein kapitalistische GmbH. In der Praxis entscheidet man je nach Familiensituation, Alter der Beteiligten und Vermögensgröße, welche Form am sinnvollsten ist. Sehr häufig wird ein Familienpool jedoch als Personengesellschaft gestaltet – insbesondere beliebt ist die Familien-KG bzw. Familienpool GmbH & Co. KG, da sie sowohl die flexible Struktur einer Personengesellschaft bietet als auch durch die GmbH-Komponente Haftungsrisiken begrenzt. Im Kern handelt es sich dabei um eine Kommanditgesellschaft, an der die Familienmitglieder als Kommanditisten (Teilhafter) beteiligt sind, während eine GmbH als Komplementär (Vollhafter) fungiert. Dieses Modell stellt sicher, dass kein Familienmitglied persönlich unbegrenzt haftet – die Haftung der Kommanditisten ist auf ihre Einlage begrenzt, und als einziger Vollhafter tritt die GmbH mit ihrem Stammkapital ein.