MÜLLER ADVISORY GROUP

Familienpool GmbH & Co. KG

Vermögensschutz und Nachfolgeplanung für vermögende Familien

Eine sepiafarbene Ansicht einer geschwungenen Gebäudefassade mit Säulen und Fenstern.


Was ist ein Familienpool (GmbH & Co. KG)?

Ein Familienpool ist vereinfacht gesagt eine Familiengesellschaft, die das Vermögen einer Familie hält und verwaltet. Anstatt Vermögenswerte klassisch zu verschenken oder zu vererben, bringt der Übergeber (z.B. die Eltern) sein Vermögen in eine Gesellschaft ein, den sogenannten Familienpool. Die Gesellschaft wird Eigentümerin des Vermögens, und Gesellschafter dieser Familiengesellschaft sind neben dem Übergeber alle Familienmitglieder, denen das Vermögen langfristig zugutekommen soll (typischerweise Kinder und Enkelkinder). Die Übertragung an die nächste Generation erfolgt also nicht mehr durch einzelne Schenkungen oder Erbfälle, sondern durch Änderungen der Gesellschaftsanteile – man passt die Beteiligungsquoten an, um Vermögen schrittweise zu übertragen. Auf diese Weise bleibt das Familienvermögen in einem zentralen „Pool“ gebündelt, an dem alle gewünschten Familienmitglieder beteiligt sind.
Ein Familienpool kann in verschiedenen Rechtsformen gegründet werden, zum Beispiel als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als Kommanditgesellschaft (KG), als GmbH & Co. KG oder auch als rein kapitalistische GmbH. In der Praxis entscheidet man je nach Familiensituation, Alter der Beteiligten und Vermögensgröße, welche Form am sinnvollsten ist. Sehr häufig wird ein Familienpool jedoch als Personengesellschaft gestaltet – insbesondere beliebt ist die Familien-KG bzw. Familienpool GmbH & Co. KG, da sie sowohl die flexible Struktur einer Personengesellschaft bietet als auch durch die GmbH-Komponente Haftungsrisiken begrenzt. Im Kern handelt es sich dabei um eine Kommanditgesellschaft, an der die Familienmitglieder als Kommanditisten (Teilhafter) beteiligt sind, während eine GmbH als Komplementär (Vollhafter) fungiert. Dieses Modell stellt sicher, dass kein Familienmitglied persönlich unbegrenzt haftet – die Haftung der Kommanditisten ist auf ihre Einlage begrenzt, und als einziger Vollhafter tritt die GmbH mit ihrem Stammkapital ein.
Ein Kernprinzip der Familienstiftung ist die dauerhafte Bindung des eingebrachten Vermögens. Dieses wird dem direkten Zugriff des Stifters, seiner Erben und sonstiger Dritter entzogen und dient ausschließlich der Verwirklichung des in der Satzung festgelegten Stiftungszwecks. Diese Verselbstständigung des Vermögens ist die Basis für den oft angestrebten langfristigen Schutz.
Für die sogenannte Ewigkeitsstiftung, die den Regelfall darstellt, gilt der Grundsatz des ungeschmälerten Kapitalerhalts (vgl. § 83c Abs. 1 BGB). Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben primär aus den Erträgen des Stiftungsvermögens. Das BGB sieht jedoch seit der Stiftungsrechtsreform 2023 mit § 80 Abs. 1 Satz 2 BGB auch die Möglichkeit einer Verbrauchsstiftung vor, deren Vermögen innerhalb einer bestimmten Zeit für den Stiftungszweck verbraucht werden soll. Für Familienstiftungen, die auf Langfristigkeit und Generationenversorgung ausgerichtet sind, ist die Ewigkeitsstiftung jedoch die typische Form. Der "Ewigkeitscharakter" ist zentral für die langfristige Sicherung des Vermögens, bedingt aber auch eine gewisse Inflexibilität der Struktur.
Die Stiftung fungiert hierbei gewissermaßen als "juristischer Safe". Das Vermögen wird durch die Errichtung der Stiftung und die Übertragung der Assets auf diese juristisch verselbstständigt. Es ist dem direkten Zugriff des Stifters und auch der Begünstigten entzogen. Diese Rechtsfähigkeit und die Tatsache, dass die Stiftung keine Eigentümer im herkömmlichen Sinne hat , sind nicht nur formale Aspekte. Sie bilden die Grundlage dafür, dass das Vermögen "sich selbst gehört" und somit vor externen Zugriffen – seien es Gläubiger einzelner Familienmitglieder, Pflichtteilsberechtigte nach Ablauf bestimmter Fristen oder Ansprüche im Rahmen von Scheidungsverfahren – geschützt ist. Dieser effektive Vermögensschutz hat jedoch seinen Preis: den endgültigen Verzicht des Stifters und seiner Familie auf die direkte Verfügungsgewalt über das eingebrachte Vermögen. Dies stellt ein zentrales Spannungsfeld dar, das bei der Entscheidungsfindung für oder gegen eine Stiftung sorgfältig abgewogen werden muss.

Aufbau und Struktur einer Familienpool GmbH & Co. KG

Die Struktur einer Familienpool GmbH & Co. KG ist überschaubar und gezielt auf Familienbedürfnisse zugeschnitten. Typischerweise wird eine Familien-GmbH gegründet, die als Komplementärin der Kommanditgesellschaft fungiert. Diese GmbH übernimmt die Geschäftsführung und unbeschränkte Haftung, jedoch ist ihre Haftung faktisch auf das GmbH-Stammkapital beschränkt (mindestens 25.000 €) – dadurch wird ein Haftungsschirm für das Familienvermögen geschaffen. Alle relevanten Familienmitglieder (Eltern, Kinder, ggf. weitere Angehörige) treten als Kommanditisten in die KG ein und bringen Vermögenswerte oder Kapital ein. Ihr Risiko ist auf ihre Einlagen beschränkt, persönliche Gläubiger der einzelnen Familienmitglieder können nicht auf das Gesellschaftsvermögen zugreifen.
Die Eltern oder Seniorgeneration behalten in diesem Konstrukt typischerweise die volle Kontrolle. In der Familienpool GmbH & Co. KG lässt sich vertraglich regeln, dass die Komplementär-GmbH alleinige Geschäftsführungsbefugnis hat, welche faktisch von den Eltern ausgeübt wird. Somit steuern die Eltern weiterhin das gesamte Gesellschaftsvermögen – selbst dann, wenn sie im Laufe der Zeit schon einen Großteil der Anteile an die Kinder übertragen haben. Durch geschickte Gestaltung des Gesellschaftsvertrags können Stimmrechte und Gewinnbezugsrechte zugunsten der Eltern festgelegt werden, unabhängig von den prozentualen Beteiligungsverhältnissen. Auch Entnahmerechte der Kinder lassen sich beschränken, sodass ohne Zustimmung der Eltern kein Familienmitglied größere Vermögenswerte entnehmen kann.
Flussdiagramm der Familienpool-Struktur: Unternehmer, Ehefrau, 3 Kinder zu GmbH & Co. KG, dann Holding GmbH, Immobilien.

Wie wird ein Familienpool konkret gegründet?

Zunächst bringt der Vermögensinhaber seine gewünschten Vermögenswerte in die Familiengesellschaft ein (etwa Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Wertpapierdepots). Der Übergeber erhält im Gegenzug Gesellschaftsanteile und bleibt als Gesellschafter/in involviert, oft in leitender Position. Anschließend werden nach und nach Anteile am Familienpool an die Kinder übertragen, anstatt einzelne Vermögensgegenstände direkt zu schenken. Diese Übertragung der Anteile kann etappenweise über viele Jahre erfolgen, häufig unter Ausnutzung der alle 10 Jahre verfügbaren Schenkungssteuer-Freibeträge. So werden die Kinder (und ggf. Enkel) schrittweise Miteigentümer des Familienvermögens, ohne dass die Eltern die Kontrolle verlieren.

Vorteile des Familienpools: Vermögensschutz, Nachfolge und Steuervorteile

Vermögensschutz für das Familienvermögen

Das eingebrachte Familienvermögen wird vor einer Zerschlagung durch einzelne Beteiligte bewahrt. Kein einzelnes Kind kann einfach über „seinen“ Teil verfügen und damit das Gesamtkonstrukt gefährden. Zudem schützt der Familienpool vor dem Zugriff externer Parteien auf das Vermögen. Durch die Rechtsform GmbH & Co. KG wird außerdem die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

Nachfolgeplanung: Kontrolle und schrittweise Übergabe

Die Eltern bleiben über die Komplementär-GmbH in Kontrolle und leiten die Geschäfte, während die Kinder nach und nach zu Mitgesellschaftern werden. Durch den Gesellschaftsvertrag können Auszahlungsrechte, Stimmrechte und Entscheidungsbefugnisse klar geregelt werden. Die Vermögensübertragung kann in Etappen erfolgen, wodurch steuerliche Freibeträge regelmäßig genutzt werden.

Steuerliche Vorteile für vermögende Familien

Durch die geschickte Ausnutzung der Schenkungssteuer-Freibeträge alle zehn Jahre lassen sich erhebliche Steuerersparnisse erzielen. Einkommen aus dem Familienpool kann zudem auf mehrere Familienmitglieder verteilt werden, um von niedrigeren Steuersätzen zu profitieren (Familiensplitting).

1. Erbschaft- und Schenkungsteuer optimieren durch schrittweise Anteilsübertragungen

Das deutsche Steuerrecht erlaubt es, Freibeträge alle 10 Jahre erneut zu nutzen – aktuell 400.000 € pro Elternteil und Kind. Anstatt im Erbfall das gesamte Vermögen auf einmal zu übertragen und so möglicherweise eine erhebliche Steuerlast auszulösen, können Gesellschaftsanteile am Familienpool bereits zu Lebzeiten schrittweise übertragen werden.
Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei Kindern kann auf diese Weise alle 10 Jahre Vermögenswerte im Wert von 1,6 Mio. € steuerfrei übertragen – und das ohne Kontrolle oder Zugriffsmöglichkeiten zu verlieren, da Stimmrechte und Entnahmerechte über den Gesellschaftsvertrag geregelt bleiben.
Dieser Effekt ist besonders stark bei Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen, da hier häufig hohe stille Reserven vorhanden sind, die im klassischen Erbfall zu hohen Steuerbelastungen führen würden.

2. Einkünfte gezielt auf Familienmitglieder mit niedrigeren Steuersätzen verteilen

Eine vermögensverwaltende Familien-KG ist steuerlich transparent – das bedeutet, dass die Einkünfte direkt den Gesellschaftern zugerechnet werden. Über die Beteiligungsverhältnisse kann gezielt gesteuert werden, wer welchen Anteil der Einkünfte erhält.
Das eröffnet zwei wesentliche Vorteile:
  • Familiensplitting: Einkünfte werden auf mehrere Familienmitglieder verteilt, sodass niedrigere Einkommensteuersätze oder ungenutzte Grundfreibeträge voll ausgeschöpft werden.
  • Absenkung der Gesamtsteuerlast: Hohe Mieteinnahmen oder Kapitalerträge, die bisher voll beim Spitzensteuersatz versteuert wurden, können durch geschickte Anteilsverteilung deutlich geringer belastet werden.

3. AfA-Neuberechnung bei Immobilieneinbringung

Werden Immobilien in den Familienpool übertragen, bietet sich – insbesondere bei Altimmobilien – die Möglichkeit einer AfA-Neubemessung (Absetzung für Abnutzung) auf Basis des aktuellen Verkehrswerts.
Gerade bei Objekten, die schon viele Jahre im Besitz sind und steuerlich fast abgeschrieben wurden, führt dies zu spürbar höheren jährlichen Abschreibungen. Bei älteren Gebäuden kann ein Restnutzungsdauergutachten zusätzlich den Abschreibungszeitraum verkürzen – und damit die AfA-Quote erhöhen.
Das Ergebnis: deutlich niedrigere steuerpflichtige Mieteinnahmen und eine spürbare Liquiditätsverbesserung für die Familie.

4. Steuerfreie Grunderwerbsteuer-Übertragungen im Familienverbund

Bei Übertragungen innerhalb der Familie – etwa von Eltern auf den Familienpool, an dem nur Ehegatten und Abkömmlinge beteiligt sind – fällt in der Regel keine Grunderwerbsteuer an. Das spart je nach Bundesland 3,5–6,5 % des Immobilienwerts und macht die Einbringung großer Immobilienportfolios in den Familienpool steuerlich besonders attraktiv.

5. Option zur Körperschaftsbesteuerung nutzen

Seit 2022 können Personengesellschaften wie die Familien-KG auf Antrag wie eine Kapitalgesellschaft besteuert werden. Das kann in bestimmten Konstellationen, etwa bei hohen thesaurierten Gewinnen, zu einer erheblichen Senkung der laufenden Steuerbelastung führen, weil zunächst nur 15 % Körperschaftsteuer (zzgl. Soli) anfällt.
Ob diese Option sinnvoll ist, hängt von der individuellen Struktur und den Entnahmegewohnheiten der Familie ab – bei langfristiger Vermögensbildung im Pool kann dies ein weiterer wichtiger Baustein der Steuerstrategie sein.

Für wen ist eine Familienpool GmbH & Co. KG geeignet?

Ein Familienpool lohnt sich vor allem für vermögende Familien und Unternehmerfamilien mit umfangreichem Immobilienbesitz, Unternehmensbeteiligungen oder großen Wertpapiervermögen. Er eignet sich besonders, wenn das Vermögen gebündelt, vor Zersplitterung geschützt und steuerlich optimiert werden soll. Je größer und komplexer das Vermögen, desto mehr wirken die Vorteile.

Fazit: Ganzheitliche Vermögenslösung mit klarem Mehrwert

Die Familienpool GmbH & Co. KG bietet vermögenden Familien eine ganzheitliche Lösung, um ihr Lebenswerk zu sichern: Vermögensschutz, Nachfolgeplanung und steuerliche Optimierung in einem flexiblen Rahmen.
Autor: Rico Müller
Geschäftsführer & Strukturberater

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