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Die Liechtensteinische Stiftung

Der ultimative Guide für Vermögensschutz und Steueroptimierung

Eine sepiafarbene Ansicht einer geschwungenen Gebäudefassade mit Säulen und Fenstern.
Für vermögende Privatpersonen und Unternehmer in Deutschland wachsen die Unsicherheiten: Die Diskussionen um Vermögenssteuern, hohe Erbschaftssteuern und das Risiko von Haftungsfällen bedrohen den langfristigen Erhalt des Familienvermögens . Eine bewährte Lösung, die sowohl maximale Sicherheit als auch steuerliche Vorteile bietet, liegt direkt vor der Haustür: Die Liechtensteinische Stiftung. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum dieses Instrument gerade für deutsche Vermögensinhaber so attraktiv ist und wie Sie damit Ihr Vermögen über Generationen sichern.

Was ist eine Liechtensteinische Stiftung?

Im Kern ist die liechtensteinische Stiftung ein rechtlich und wirtschaftlich verselbständigtes Zweckvermögen. Das bedeutet:
  • Keine Eigentümer: Die Stiftung gehört sich selbst. Sie hat keine Aktionäre oder Gesellschafter.
  • Zweckgebundenheit: Der Stifter legt fest, welchem Zweck das Vermögen dienen soll (z. B. Versorgung der Familie).
  • Trennung: Das Vermögen ist rechtlich vollständig vom Privatvermögen des Stifters getrennt.
Dies unterscheidet die Stiftung massiv von einer Holding-GmbH, bei der die Anteile weiterhin im Privatvermögen liegen und somit pfändbar oder steuerbar bleiben .

Die 4 größten Vorteile der Liechtensteinischen Stiftung

1. Exzellente Asset Protection (Vermögensschutz)

Das in die Stiftung eingebrachte Vermögen ist vor dem Zugriff Dritter geschützt. Da die Stiftung keine Eigentümer hat, können Gläubiger nicht auf das Stiftungsvermögen zugreifen, um private Schulden des Stifters oder der Begünstigten zu tilgen.
  • Konkursprivileg: Es besteht eine eingeschränkte Pfändbarkeit von Begünstigtenansprüchen.
  • Schutzfunktion: Gläubiger können Begünstigten ihre Berechtigung nicht entziehen.

2. Steuerliche Attraktivität

Liechtenstein bietet ein steuerfreundliches Umfeld mit hoher Rechtssicherheit.
  • Niedriger Steuersatz: Die Ertragssteuer beträgt pauschal nur 12,5 %.
  • Steuerbefreiungen: Dividenden, Kapitalgewinne aus Beteiligungen sowie Erträge aus ausländischen Grundstücken sind in der Regel steuerfrei .
  • Eigenkapitalzinsabzug: Ein fiktiver Zinsabzug von 4 % auf das Eigenkapital mindert die Steuerlast zusätzlich

3. Diskretion und Privatsphäre

Privatnützige Stiftungen (z. B. reine Familienstiftungen) tauchen nicht öffentlich im Handelsregister auf. Die Stiftungsdokumente werden lediglich hinterlegt und sind für die Öffentlichkeit nicht einsehbar. Auch die Begünstigten können in nicht-öffentlichen Beistatuten benannt werden, was höchste Vertraulichkeit garantiert.

4. Optimale Nachfolgeplanung

Ein Todesfall in der Familie löst in Deutschland oft hohe Erbschaftssteuern (bis zu 50 %) und Pflichtteilsstreitigkeiten aus . Die Stiftung verhindert die Zersplitterung des Vermögens und sichert den Erhalt über Generationen hinweg, unabhängig von staatlichen Eingriffen im Wohnsitzland.

Strategie für Deutsche Vermögensinhaber: Das Darlehens-Modell

Viele Vermögensinhaber fragen sich: Wie bringe ich mein Vermögen in die Stiftung, ohne sofort Schenkungssteuer in Deutschland auszulösen?
Die Lösung ist der Verkauf gegen Darlehen:
  1. Verkauf: Sie verkaufen Vermögenswerte (Immobilien, Depots) an die Stiftung.
  2. Darlehen: Anstatt eines Kaufpreises entsteht eine Darlehensforderung des Stifters gegenüber der Stiftung.
  3. Effekt: Es fällt keine Schenkungssteuer an, da es sich um ein entgeltliches Geschäft handelt .
  4. Tilgung: Die Stiftung erwirtschaftet Erträge und tilgt das Darlehen steuerneutral. Nur die Zinsen unterliegen der Steuerpflicht beim Stifter.
Im Laufe der Zeit wird das Darlehen abgebaut, und das Vermögen wächst steuergünstig in der Stiftung an – geschützt vor dem deutschen Fiskus und Gläubigern.

Wie läuft die Gründung ab?

Die Errichtung einer Stiftung ist mit dem richtigen Partner unkompliziert und zügig möglich:
  1. Planung: Abstimmung der Statuten und Beistatuten mit Experten.
  2. Kapital: Einbringung des Mindestkapitals von 30.000 CHF/EUR/USD.
  3. Errichtung: Unterzeichnung der Dokumente und Eintragung/Hinterlegung. Der Prozess dauert oft nur ca. 5 Arbeitstage.

Fazit

Die liechtensteinische Stiftung ist weit mehr als nur ein Steuersparmodell. Sie ist ein mächtiges Instrument für Asset Protection, Privatsphäre und den generationenübergreifenden Vermögenserhalt. Besonders für deutsche Staatsbürger bietet sie einen Ausweg aus der Spirale von Haftungsrisiken und steigender Steuerlast.
Autor: Rico Müller
Geschäftsführer & Strukturberater

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Lassen Sie sich professionell beraten, bevor Sie durch Unwissen hohe Steuerlasten und Haftungsrisiken riskieren.
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