Ergebnisse und Nutzen der neuen Struktur
1. Vermögensschutz und Generationensicherung durch Stiftungseigentum
Das gesamte Vermögen wurde auf Ebene der Stiftung konsolidiert. Dazu gehören die GmbH-Anteile des operativen Unternehmens, die Villa am Comer See sowie die Anteile der Immobilien-GmbH. Durch das Stiftungseigentum ist eine Zerschlagung oder Aufteilung im Erbfall ausgeschlossen – ebenso wie Gläubigerzugriff oder familieninterne Konflikte.
2. Steueroptimierter Exit für operative GmbH und Immobilienbestand
Durch die Einbindung der GmbH in das Stiftungsvermögen kann der Unternehmensverkauf in ca. zehn Jahren nahezu steuerneutral erfolgen – bei einer effektiven Steuerlast von lediglich 0,75 %.
Auch das Immobilienportfolio der Immobilien-GmbH kann als Share Deal veräußert werden, ohne Grunderwerbsteuer oder Kaufnebenkosten – ebenfalls bei nur 0,75 % Steuerlast.
3. Ewiger Erhalt des Familiendomizils durch Satzungsregelung
In der Stiftungssatzung wurde explizit verankert, dass die Villa am Comer See nicht veräußert werden darf. Sie steht ausschließlich der Familie für Erholungs- und Repräsentationszwecke zur Verfügung. Ein Verkauf oder eine Belastung ist dauerhaft ausgeschlossen.
4. Klar geregelte Vermögensverwendung für die nächste Generation
Die Satzung der Familienstiftung definiert eindeutige Kriterien, unter welchen Bedingungen die Nachkommen Zugriff auf Mittel erhalten – etwa zur Existenzgründung, Ausbildung oder familiären Anlässen. So wird der Zugriff reguliert und wertorientiert gesteuert, ohne leichtfertige Substanzentnahmen zu ermöglichen.
5. Governance durch unabhängige Kontrolle und familiäre Beteiligung
Der Patriarch fungiert zu Lebzeiten als Stiftungsvorstand. Nach seinem Ableben übernimmt ein externer Vermögensverwalter die Geschäftsführung.
Die Kontrolle erfolgt durch einen gemischten Aufsichtsrat, bestehend aus Familienmitgliedern sowie einem Steuerberater und einem Rechtsanwalt als neutrale Dritte. Die Stiftung ist als Ewigkeitsstiftung konzipiert.
6. Schutz vor erbschaftsteuerbedingten Zwangsverkäufen
Da das Vermögen bereits zu Lebzeiten in die Stiftung überführt wurde, unterliegt es nicht mehr der Erbschaftsbesteuerung. Damit entfällt das Risiko, in einem Todesfall Teile des Portfolios oder gar das Familiendomizil veräußern zu müssen, nur um Steuerverbindlichkeiten zu erfüllen.
7. Internationale Handlungsfreiheit durch Stiftungskonstruktion
Die Familienstiftung bleibt unabhängig vom Wohnsitz der Beteiligten steuerlich funktionsfähig. Ein späterer Wegzug aus Deutschland des Patriarchen oder der Nachfolgegeneration ist möglich, ohne Wegzugsbesteuerung auf das Vermögen der Stiftung auszulösen.