Die deutsche privatnützige Familienstiftung ist ein facettenreiches und potentes Instrument der langfristigen Vermögensstrukturierung und Nachfolgeplanung. Ihre charakteristischen Merkmale – die juristische Verselbstständigung des Vermögens, der auf Dauer angelegte Zweck und die Möglichkeit, den Willen des Stifters über Generationen hinweg zu implementieren – bieten signifikante Vorteile. Dazu zählen insbesondere der Schutz des Familienvermögens vor Zersplitterung und externen Zugriffen, die kontinuierliche Versorgung von Familienangehörigen und die Sicherung der Kontinuität von Familienunternehmen. Die steuerliche Behandlung, obgleich komplex und mit der spezifischen Belastung der Erbersatzsteuer versehen, kann bei sorgfältiger Gestaltung und insbesondere bei der Verwaltung von Immobilien- und Kapitalvermögen zu einer im Vergleich günstigeren laufenden Steuerlast führen.
Demgegenüber stehen jedoch nicht unerhebliche Herausforderungen und Nachteile. Die Errichtung einer Familienstiftung ist ein kosten- und zeitintensiver Prozess, der eine hohe Expertise in rechtlichen und steuerlichen Fragen erfordert. Der Stifter muss bereit sein, die direkte Verfügungsgewalt über das eingebrachte Vermögen endgültig aufzugeben. Die einmal festgelegte Satzung ist nur unter strengen Voraussetzungen änderbar, was eine hohe Starrheit des Konstrukts bedingt. Die periodisch anfallende Erbersatzsteuer erfordert eine langfristige Liquiditätsplanung, und die laufenden Verwaltungskosten können insbesondere bei kleineren Stiftungsvermögen die Erträge belasten.
Die Eignung einer Familienstiftung ist daher keine pauschale Frage, sondern muss im Einzelfall unter Berücksichtigung der spezifischen Ziele des Stifters, der Art und Höhe des Vermögens, der familiären Situation und der Bereitschaft zur Akzeptanz der inhärenten Bindungen und Kosten sorgfältig geprüft werden. Sie ist kein Allheilmittel, sondern eine spezialisierte Lösung für bestimmte, meist größere und auf Langfristigkeit ausgerichtete Vermögenskonstellationen.
Die Stiftungsrechtsreform 2023 hat zu einer begrüßenswerten Vereinheitlichung und Modernisierung des Stiftungszivilrechts beigetragen und insbesondere im Bereich der Organhaftung und der Möglichkeiten von Strukturänderungen mehr Rechtsklarheit geschaffen. Dennoch bleibt die Familienstiftung ein anspruchsvolles Gestaltungsinstrument, dessen erfolgreiche Implementierung eine umfassende, vorausschauende Planung und professionelle Beratung unabdingbar macht. Alternativen wie der Nießbrauch, die Schenkung unter Auflagen, die Dauertestamentsvollstreckung oder gesellschaftsrechtliche Lösungen (vvGmbH, Familienpool) können je nach individueller Präferenz und Zielsetzung geeigneter sein oder in Kombination mit einer Stiftung eine optimierte Gesamtstrategie ergeben.
Letztlich ist die Entscheidung für eine Familienstiftung eine weitreichende Weichenstellung, die das Ergebnis einer tiefgehenden Auseinandersetzung mit den eigenen Zielen und den komplexen rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen sein sollte. Nur so kann sichergestellt werden, dass dieses traditionsreiche Instrument auch in der modernen Vermögensnachfolge seine positiven Wirkungen entfalten kann.