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MÜLLER ADVISORY GROUP

Wegzugsbesteuerung legal vermeiden

Die 7 effektivsten Strategien für GmbH-Gesellschafter

Der Wegzug aus Deutschland kann für GmbH-Gesellschafter, Unternehmer und Investoren zur Steuerfalle werden. Seit der Reform durch das ATAD-Umsetzungsgesetz (2022) und der Erweiterung auf Investmentfondsanteile (2024) ist § 6 AStG deutlich schärfer geworden. Wer vorbereitet ist, kann die Wegzugsteuer trotzdem legal vermeiden oder reduzieren.
In diesem Beitrag erfahren Sie:
  • was die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG heute bedeutet,
  • wer betroffen ist,
  • und welche 7 Strategien in der Praxis funktionieren.

Was ist die Wegzugsbesteuerung und wann greift sie?

Die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) trifft natürliche Personen, die: mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG) halten, oder Investmentfondsanteile mit Anschaffungskosten über 500.000 € besitzen, und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus Deutschland verlagern. Voraussetzung: Sie waren in den letzten 12 Jahren mindestens 7 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland.
Das Finanzamt unterstellt einen fiktiven Verkauf der Anteile zum gemeinen Wert und erhebt darauf Einkommensteuer auf den nicht realisierten Veräußerungsgewinn.
Wie wird der Unternehmenswert ermittelt?
Wenn kein Marktpreis vorliegt, greift das vereinfachte Ertragswertverfahren (§§ 199 ff. BewG):
Unternehmenswert = durchschnittlicher Jahresgewinn der letzten 3 Jahre × Kapitalisierungsfaktor 13,75
Der Kapitalisierungsfaktor ist seit 2016 gesetzlich auf 13,75 festgeschrieben. Bei einem durchschnittlichen Jahresgewinn von 200.000 € ergibt sich also ein Unternehmenswert von 2,75 Mio. € – unabhängig davon, ob ein Käufer diesen Preis am Markt zahlen würde.
Genau hier liegt das Problem: Die gesetzliche Bewertung führt in der Praxis oft zu deutlich überhöhten Werten. Mit einem qualifizierten Gutachten (z. B. nach IDW S1) lässt sich der Wert in vielen Fällen reduzieren.
Stundung: Gesetz vs. BFH-Rechtsprechung
Die gesetzliche Lage seit 2022 sieht vor: Sofortbesteuerung mit Ratenzahlung über 7 Jahre, in der Regel gegen Sicherheitsleistung.
Aber: Der BFH hat im Wächtler-Urteil (06.09.2023, Az. I R 35/20, veröffentlicht 11.01.2024) entschieden, dass diese Regelung gegen EU-Recht und das Freizügigkeitsabkommen mit der Schweiz verstößt. Bei Wegzügen in EU-/EWR-Staaten und in die Schweiz ist die Wegzugsteuer dauerhaft und zinslos zu stunden – bis zur tatsächlichen Veräußerung der Anteile.
Konkret bedeutet das:
  • EU-/EWR-Wegzug: Stundung ohne Sicherheitsleistung durchsetzbar
  • Wegzug in die Schweiz: Stundung mit Sicherheitsleistung
  • Drittstaaten (USA, UAE etc.): Keine Stundung, nur Ratenzahlung über 7 Jahre
Wichtig: Die Stundung wird nicht automatisch gewährt. Sie muss aktiv beantragt und gegebenenfalls im Klagewege durchgesetzt werden, da der Gesetzgeber die Rechtsprechung bisher nicht ins Gesetz übernommen hat.
Beispiel: Ein Unternehmer mit 100 % an einer GmbH (durchschnittlicher Jahresgewinn 110.000 €) hat nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren einen Unternehmenswert von rund 1,5 Mio. € (110.000 € × 13,75). Bei Wegzug fallen ca. 28 % Einkommensteuer auf den fiktiven Gewinn an – rund 420.000 €, ohne dass real ein Verkauf stattfindet.
Bei Wegzug nach Spanien lässt sich diese Steuer unter Berufung auf die BFH-Rechtsprechung dauerhaft stunden – bei Wegzug nach Dubai dagegen wird sie sofort fällig.

Die 7 Strategien zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung

1. Formwechsel in eine GmbH & Co. KG

Die Umwandlung der GmbH in eine GmbH & Co. KG ist steuerneutral nach UmwStG möglich. Personengesellschaften unterliegen nicht der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG.
Vorsicht:
  • § 7 UmwStG löst eine fiktive Vollausschüttung der offenen Rücklagen aus → Kapitalertragsteuer fällt sofort an.
  • 7-jährige Sperrfrist nach § 22 UmwStG bei vorheriger Einbringung.
  • Bei späterem Wegzug droht Entstrickungsbesteuerung nach § 16 Abs. 3a EStG, wenn Deutschland das Besteuerungsrecht verliert.
Funktioniert sauber – aber nur mit präziser Vorausplanung.

2. Zwischenschaltung einer gewerblichen GmbH & Co. KG (inkl. Doppelholding)

Eine der wirkungsvollsten Strategien: Der Unternehmer bringt seine GmbH-Anteile in eine GmbH & Co. KG ein. Damit hält er keine Kapitalgesellschaftsanteile mehr direkt – § 6 AStG greift nicht.
Doppelholding-Modell: Zwischen KG und operativer GmbH wird eine Holding-GmbH eingezogen.
  • Dividenden zwischen Kapitalgesellschaften: ca. 1,5 % Steuerbelastung (§ 8b KStG, ab 10 % Beteiligung)
  • Thesaurierung und Reinvestition steueroptimiert in der Holding
  • Volle Kontrolle bleibt beim Unternehmer
  • Spätere Rückumwandlung in GmbH-Struktur möglich
Kritische Voraussetzungen:
  • Die KG muss echt gewerblich tätig oder mindestens gewerblich geprägt sein (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG).
  • Bei rein geprägter KG erkennen einige DBA (z. B. USA) keine Betriebsstätte an → Risiko der Doppelbesteuerung.
  • Substanz und Geschäftsleitung müssen in Deutschland verbleiben.
Diese Struktur ist mächtig, aber nur mit DBA-Analyse im Einzelfall belastbar.
Struktur eines Familienpools über eine GmbH & Co. KG mit Unternehmer, Ehefrau und drei Kindern als Kommanditisten. Die GmbH & Co. KG hält eine Holding GmbH, eine Immobiliengesellschaft sowie eine operative GmbH. Geschäftsführer der GmbHs ist jeweils der Unternehmer.

3. Familienstiftung als langfristiger Schutzmantel

Eine Familienstiftung hat keine Gesellschafter – beim Wegzug des Stifters greift § 6 AStG daher grundsätzlich nicht.
Steuerliche Eckdaten:
  • 15 % Körperschaftsteuer, keine Gewerbesteuer (bei reiner Vermögensverwaltung)
  • Veräußerungsgewinne aus GmbH-Anteilen zu 95 % steuerfrei (§ 8b KStG)
  • Erbersatzsteuer alle 30 Jahre, Freibetrag 2 × 400.000 € (§ 15 Abs. 2 S. 3 ErbStG)
  • Auszahlungen an Destinatäre: 25 % Kapitalertragsteuer
Was zu beachten ist:
  • Die Erstdotierung mit Anteilen löst Schenkungsteuer aus – Steuerklasse hängt vom „Stiftungs-Steuerklassenprivileg" ab (§ 15 Abs. 2 ErbStG).
  • Verlagerung der Geschäftsleitung ins Ausland kann § 15 AStG (Zurechnungsbesteuerung) auslösen.
  • Geschäftsleitung muss nachweislich in Deutschland erfolgen – z. B. durch protokollierte Stiftungsmeetings im Inland.
Eine Familienstiftung ist kein Plug-and-Play-Modell, sondern ein langfristiges System.
Struktur einer Familienstiftung mit Unternehmer als Stifter und Stiftungsvorstand, Ehefrau und vier Kinder im Aufsichtsrat und als Destinatäre. Die Familienstiftung hält eine operative GmbH, eine Immobilien GmbH sowie eine Villa am Comer See. Geschäftsführer der GmbHs ist der Unternehmer.

4. Schenkung mit Nießbrauchvorbehalt

Übertragung der Anteile auf in Deutschland steuerpflichtige Familienmitglieder (z. B. Kinder). Mit Nießbrauchvorbehalt sichern Sie sich Ausschüttungen und Stimmrechte.
Achtung: Schenkungsteuer kann anfallen. Freibeträge (Kinder: 400.000 € pro Elternteil alle 10 Jahre) und Bewertungsabschlag durch Nießbrauch genau prüfen.

5. Temporärer Wegzug mit Rückkehrabsicht

Nach § 6 Abs. 3 AStG n.F. entfällt die Wegzugsteuer rückwirkend, wenn der Steuerpflichtige innerhalb von 7 Jahren (auf Antrag verlängerbar auf 12 Jahre) wieder unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland wird.
Voraussetzungen:
  • Glaubhafte Rückkehrabsicht bereits beim Wegzug
  • Keine Veräußerung der Anteile während der Frist
  • Aktive Beantragung der Stundung (möglich ohne Sicherheitsleistung)
Ideal für Unternehmer, die zeitlich begrenzt international leben wollen.

6. Wohnsitzmanagement: Steuerpflicht aktiv halten

Wer den deutschen Wohnsitz formell beibehält (Immobilie, gewöhnlicher Aufenthalt) und nur temporär im Ausland lebt, bleibt unbeschränkt steuerpflichtig – § 6 AStG greift nicht.
Nachteil: Volle deutsche Besteuerung auf Dividenden und Veräußerungsgewinne bleibt bestehen.
Risiko: Das Finanzamt prüft genau – ein „Briefkasten-Wohnsitz" reicht nicht.

7. Familienpool als flexible Alternative zur Stiftung

Der Familienpool wird als gewerblich geprägte GmbH & Co. KG ausgestaltet, an der Familienmitglieder als Kommanditisten beteiligt sind.
Vorteile gegenüber der Stiftung:
  • Beteiligungsverhältnisse jederzeit anpassbar (Heirat, Erbfall, Rückübertragung)
  • Keine starre Bindung an Stiftungszweck oder Destinatärskreis
  • Steuerlich und rechtlich einfacher umsetzbar
  • Wegzugsschutz analog zur GmbH & Co. KG-Struktur (siehe Strategie 2)
  • Geeignet für Schenkungs- und Nachfolgeplanung
Voraussetzung: Saubere gewerbliche Prägung und klare Regelungen im Gesellschaftsvertrag.

Fazit: Wegzug ohne Struktur ist teuer

Die Wegzugsbesteuerung ist seit 2022 schärfer als je zuvor. Wer als Unternehmer ins Ausland zieht, ohne seine Struktur vorher anzupassen, zahlt schnell sechs- oder siebenstellige Beträge an das Finanzamt – auf Gewinne, die nie realisiert wurden.
Die gute Nachricht: Mit der richtigen Kombination aus Holding, KG, Stiftung oder Wohnsitzstrategie lässt sich die Wegzugsteuer in den meisten Fällen vermeiden oder deutlich reduzieren.
Entscheidend ist die individuelle Strukturanalyse – Standardlösungen funktionieren bei diesen Beträgen nicht.
Autor: Rico Müller
Geschäftsführer

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